Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Mai 1995
§ 32a

§ 32a – Classic(zu § 24 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Weingesetzes)

Die Bezeichnung "Classic" darf nur verwendet werden, wenn es sich um Qualitätswein der Weinart Weißwein oder Rotwein handelt und eine einzige Rebsorte angegeben wird; die Rebsorte muss in Verbindung mit der Bezeichnung "Classic" angegeben werden, normal normal er mit Ausnahme der zur Süßung verwendeten Erzeugnisse ausschließlich aus Weintrauben von gebietstypischen klassischen Rebsorten hergestellt worden ist, normal normal der zur Herstellung verwendete Most einen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen hat, der mindestens 1 Volumenprozent über dem natürlichen Mindestalkoholgehalt liegt, der für das bestimmte Anbaugebiet oder dessen Teil vorgeschrieben ist, in dem die Weintrauben geerntet worden sind, normal normal der Gesamtalkoholgehalt mindestens a) 11,5 Volumenprozent, sofern die zur Herstellung des Weines verwendeten Weintrauben im bestimmten Anbaugebiet Mosel geerntet worden sind, normal normal b) 12 Volumenprozent, sofern die zur Herstellung des Weines verwendeten Weintrauben in einem anderen bestimmten Anbaugebiet geerntet worden sind, normal normal normal arabic normal beträgt, normal normal zur Angabe der Herkunft ein in § 23 Absatz 1 des Weingesetzes genannter Name nicht angegeben wird, normal normal der Jahrgang angegeben wird, normal normal der Restzuckergehalt nicht mehr als 15 Gramm je Liter beträgt und den Gesamtsäuregehalt um nicht mehr als das Doppelte übersteigt und normal normal eine Geschmacksangabe nicht verwendet wird. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Bezeichnung "Classic" ist nur für Qualitätsweine aus einer einzigen Rebsorte erlaubt.
  • Die Rebsorte muss zusammen mit "Classic" genannt werden.
  • Der Wein muss aus gebietstypischen klassischen Rebsorten und Trauben hergestellt sein.
  • Der Alkoholgehalt muss bestimmte Mindestwerte überschreiten, abhängig vom Anbaugebiet.
  • Der Restzuckergehalt darf maximal 15 Gramm pro Liter betragen und es dürfen keine Geschmacksangaben verwendet werden.